"Wir stellen mit Freude fest, dass die Produktqualität der zur Prüfung eingesandten Stollen von Jahr zu Jahr besser wird", erklärt Konditormeister Gerhard Schenk aus Augsburg, Obermeister der Konditoren-Innung Schwaben und stellvertretender Landesinnungsmeister des Landesinnungsverbandes für das bayerische Konditorenhandwerk. Mit dieser Ansicht gehen
Konditormeister Wolfgang Rother aus München, vereidigter Sachverständiger für Konditoreifragen und Konditormeister Heinrich Derr aus München, Mitglied des Meisterprüfungsausschusses, die sich dem diesjährigen Prüfungsritual zur Verfügung stellten, konform.

Sie testeten kritisch den Mandelstollen, den reinen Butterstollen sowie den Weihnachtsstollen mit speziellen Füllungen. Eine exotische Anmutung hinterließen bei den Prüfern etwa Cranberry-, Ingwer- oder Pinienkernstollen.

Als Kriterien für die Bewertung werden das äußere Erscheinungsbild, der Anschnitt, der Geruch und der Geschmack (dieser wird doppelt bewertet) herangezogen. Weiter ist Voraussetzung, dass die Leitsätze für Feine Backwaren eingehalten werden.

Insgesamt wurden 113 Stollen der Prüfung unterzogen. Die Proben kamen aus dem gesamten bayerischen Raum, 11 davon aus dem Bundesgebiet. Die Prüfer vergaben 74 mal "Gold" und 35 mal "Silber". Jeder ausgezeichnete Betrieb erhält eine Urkunde und entsprechende Plaketten, die auf die innerhalb der Stollenprüfung erzielte Beurteilung hinweisen.

Zur Elisenlebkuchen-Prüfung 2008 wurden 111 Proben eingesandt. Sie kamen aus dem gesamten bayerischen Raum, zwei davon aus dem Bundesgebiet. Die Prüfer vergaben 89 mal "Gold" und 20 mal "Silber".

Lebkuchen hat nach den Richtlinien für Feine Backwaren höchste Qualitätsansprüche zu erfüllen, d. h. unter der Bezeichnung "Elisenlebkuchen" darf nur dann ein Erzeugnis in Verkehr gebracht werden, wenn diese Vorschriften eingehalten sind:
Die Masse muss mindestens 25 % Mandeln oder/und Haselnusskerne und/oder Walnusskerne enthalten. Andere Ölsamen dürfen nicht verwendet werden. Die Masse darf nicht mehr als 10 % Getreideerzeugnisse oder 7,5 % Stärke enthalten.
Ein Überzug aus Schokolade ist gestattet, d. h. nur beste Kuvertüre; Festglasur ist auch bei Kenntlichmachung nicht erlaubt.

"Die Qualität der eingesandten Elisenlebkuchen-Proben befindet sich auf sehr hohem Niveau“, erklärte Gerhard Schenk weiterhin. Nicht zuletzt hat dazu die kritische Acrylamid- und Zimtdiskussion zur Produktsteigerung mit beigetragen."
[Brigitte Karch]