Seit der letzten gesetzgeberischen Maßnahme am 1. August 2004 ist das "Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung" in Kraft getreten. Unter anderem wurden die Befugnisse der Zollverwaltung erweitert. Insbesondere aber steigt der Verfolgungsdruck auf Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet haben, Beiträge nicht abführen oder ausländische Mitarbeiter illegal beschäftigen, und auf Arbeitnehmer, die neben ihrer Tätigkeit unberechtigt Sozialleistungen erhalten oder unkorrekte Angaben beim Finanzamt machen. Das Personal des Arbeitsbereichs "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS) wurde deutlich aufgestockt und führt im Schicht- und Wochenenddienst, auch ohne dass konkrete Verdachtsmomente vorliegen, branchenspezifische Prüfungen durch.

Die Finanzverwaltung prüft, ob "Schwarzumsätze" getätigt wurden. Bei der steuerlichen Überprüfung von Großhandel und Getränkefachgroßhandel werden auch die Aufzeichnungen über Geschäfte mit Wiederverkäufern geprüft, die beim Gastronomen die Prüfung der ordnungsgemäßen Verbuchung eines Einkaufs oder einer Rückvergütung beim Getränkebezug erlauben. Diese "Schwarzumsätze" machen in der Regel Schwarzarbeit erst möglich.

Weitere Informationen: Bayerischer Hotel- und Gaststätten Verband e.V. (BHG), München. Telefon (0 89) 28760 - 108 und
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