13.000 Gäste und Mitarbeiter in den bayerischen Heilbädern und Kurorten haben sich in weniger als einem Monat mit ihrer Unterschrift dafür ausgesprochen, dass die Kompetenzen und Leistungen in Bayerns Kurorten und Heilbädern auch künftig von den Gesundheits- und Sozialsystemen abgesichert sein müssen", bilanziert Klaus Holetschek, Präsident des Bayerischen Heilbäder-Verbandes.
In erster Linie fordert der BHV, dass die ambulante, offene Badekur zu einer Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen werden muss. Außerdem soll bei der Bezahlung von Kuren im Ausland der gleiche Qualitätsmaßstab angelegt werden wie in Deutschland. Entscheidende Ziele sind zusätzlich die Infrastrukturunterstützungen für Orte und Betriebe, sowie die kurspezifischen und ortsgebundenen Heilmittel wieder in die Heilmittelrichtlinien aufzunehmen.
Ebenfalls begrüßt der BHV-Präsident die Steuerermäßigung von 19 auf sieben Prozent für Beherbergungsbetriebe, die ab 01. Januar 2010 in Kraft tritt. Wünschenswert ist seiner Meinung nach, „wenn auch die Gaststätten zukünftig von dem ermäßigten Steuersatz profitieren könnten."
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