„Die Aktion findiger Tankstellenbesitzer geht ins Leere. Es bleibt dabei: Von 22 Uhr bis fünf Uhr morgens ist der Verkauf von Alkohol verboten“, sagte Rech am Donnerstag, 25. März 2010, in Stuttgart.

Ein Verkauf umfasst den Abschluss des Kaufvertrags, die Bezahlung und die Mitnahme der Ware durch den Kunden. „Da der Verkauf von alkoholischen Getränken ab 22.00 Uhr verboten ist, kann eine bestellte, bezahlte und deponierte Ware - in diesem Fall alkoholische Getränke - auch nicht mehr abgeholt werden“, betonte Rech. Das Innenministerium gehe davon aus, dass die zuständigen Behörden solche Umgehungsversuche unterbinden werden.
[Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg]

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