Durch die gestrige Entscheidung des Volksentscheides tritt der von der ÖDP vorgelegte Entwurf als neues Gesundheitsschutzgesetz unmittelbar am 1. August 2010 in Kraft. Konkret bedeutet dies: Das Rauchen ist ausnahmslos in allen öffentlich zugänglichen Räumen verboten. Es gibt keine Ausnahmen mehr, auch nicht für getränkeorientierte Gaststätten unter 75 Quadratmetern, für Nebenräume sowie für Fest-, Bier- und Weinzelte. Darüber hinaus ist das Rauchen zukünftig auch in geschlossenen Gesellschaften und Raucherclubs untersagt.
In einem am Sonntagmittag (4. Juli 2010) vom BHG versandten Statement hatte es geheißen: „Ganz gleich, wie heute Abend das Ergebnis des Entscheids über ein Rauchverbot in der Gastronomie ausfallen wird, respektiere ich selbstverständlich den Willen des Volkes als höchsten Souverän“, betont Siegfried Gallus, Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern e.V. (BHG), und ergänzt: „Der Bürger hat entschieden, nun muss endlich Planungssicherheit für uns Gastronomen oberste Priorität haben.“
Zum Hintergrund: Bayern kam von der liberalsten Gesetzgebung, verabschiedete dann zum 1. Januar 2008 das strengste Rauchverbot Deutschlands, lockerte dies wieder nach den Kommunalwahlen noch im selben Jahr, novellierte die Regelung erneut zum 1. August 2009 um nunmehr, innerhalb von gut zweieinhalb Jahren, über Plan E abzustimmen. „Jede Variante hatte dabei für den Wirt zum Teil hohe Investitionen sowie Veränderungen in der Gästestruktur zur Folge“, erläutert Gallus, „das hat zusammen mit den nicht enden wollenden Diskussionen viele Betriebe vor beträchtliche Schwierigkeiten gestellt, ja zum Teil sogar ruiniert.“
Übrigens, auch der BHG-Kreisverband München hatte sich bis zuletzt - u.a. mit einer in ganz Bayern gestarteten Plakataktion mit 35.000 Stück - gegen das strikte Rauchverbot engagiert. Die stellvertretende Vorsitzende Birgit Netzle-Piechotka argumentierte kürzlich: „Unser derzeitiges, hart erkämpftes Nichtraucherschutzgesetz bedeutet eine liberale Lösung für Raucher und Nichtraucher, mit der die Mehrheit der Bürger wirklich leben kann.“
Nun führt Bayern das strikteste Rauchverbot in der Gastronomie ein. Nach einer Übergangszeit gilt dies auch für die Festzelte auf dem Oktoberfest. Zur 200-jährigen Wiesn darf jedoch noch mal kräftig gequalmt werden.
Weitere Informationen:
www.dehoga-bayern.de
