Bei der Reform konnte der BHG seine Forderungen hinsichtlich der Nichtberücksichtigung von 400-Euro-Kräften sowie eine Erhöhung bei der Gebührenstaffelung durchsetzen. Bei letzterer konnte erreicht werden, dass die ursprünglich geplante Staffelung, die bereits ab fünf Beschäftigten einen vollen Rundfunkbeitrag vorsah, auf acht Mitarbeiter erhöht wurde.

„Dennoch beinhaltet die Reform einen systematischen Widerspruch: Der grundsätzlich richtige Ansatz, auf eine Kopfpauschale umzustellen, wurde durch das erneute Heranziehen des Faktors Hotelzimmer konterkariert. In der Folge müssen Gäste, die bereits zu Hause ihren Rundfunkbeitrag entrichtet haben, bei einem Hotelaufenthalt für den Fernseher auf dem Zimmer für die gleiche bereits gezahlte Leistung, nochmals den Beitrag entrichten“, erläutert BHG-Präsident Ulrich N. Brandl.

Ein weiterer Nachteil ist die Mehrbelastung mittelständischer Betriebe. So zahlt heute ein Gastronomiebetrieb mit 50 Beschäftigten, wenn ein Fernseher im Gastraum aufgestellt ist und noch ein Autoradio vorhanden ist, insgesamt knapp 24 Euro pro Monat. Dieser Betrieb muss künftig knapp 90 Euro pro Monat bezahlen. Das sind pro Jahr ca. 780 Euro mehr an Rundfunkgebühren, was eine Gebührensteigerung von 375 Prozent bedeutet.

Noch schlechter gestellt werden Filialbetriebe, die für jede einzelne Betriebsstätte, auch wenn keine Rundfunkgeräte vorhanden sind, Gebühren zahlen müssen.

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