„Ich begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Interesse unserer Tourismusdestination Bayern, unserer Betriebe und unserer Arbeitnehmer im Tourismus. Es hat damit der Einführung einer völlig ungerechtfertigten Bagatellsteuer durch die Hintertür eine klare Absage erteilt. Das Urteil setzt ein wichtiges positives Signal für Hotellerie und Tourismus im Freistaat und bestätigt die wirtschafts- und tourismuspolitische Linie der Staatsregierung“, erklärt Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil.

DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl kommentiert die Entscheidung mit: „Die Erhebung einer Bettensteuer hätte die vom Bund beschlossene Mehrwertsteuerreduzierung auf Beherbergungsdienstleistungen konterkariert und wäre somit verfassungswidrig gewesen“, erläutert DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl. „Eine zusätzliche Steuer hätte zudem Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zerstört“, erläutert Stefan Wild, Vorsitzender des Fachbereiches Hotellerie.

2,50 Euro pro Person für jede Übernachtung hätte bei einem Preis von 50 Euro fürs Doppelzimmer eine Verteuerung um zehn Prozent bedeutet. Als Kompensation für entgangene Gelder aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz hatte sich Rot-Grün in München allein durch die Bettensteuer Mehreinnahmen pro Jahr in Höhe von 25 Mio. Euro erhofft. In ganz Deutschland betragen jedoch die Mindereinnahmen aller Kommunen durch die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen nicht mehr als 19 Millionen Euro. Das macht durchschnittlich 1.650 Euro pro Kommune aus, die durch Investitionen der Hotellerie in die heimische Wirtschaft und weniger Arbeitslose mehr als aufgewogen werden.

Da in Bayern der Freistaat nur bei der erstmaligen Einführung einer kommunalen Abgabe Erlaubnis erteilen muss, besitzt das Urteil bayernweite Relevanz. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ das Verwaltungsgericht München jedoch die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu.

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