Dieses Ergebnis zeigt, dass es dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Abstimmung mit den Weinbauverbänden des Landes gelungen ist, die Förderung entsprechend den Erfordernissen unserer Weinbaubetriebe, Kellereien und Genossenschaften auszugestalten, heißt es in einem Statement des Ministeriums.
Nach aktuellen Informationen aus Brüssel soll das Förderprogramm im Bereich der Kellerwirtschaft und Absatzförderung in Drittländern auch für den Zeitraum 2014 bis 2020 weitergeführt werden.
Da das von der Europäischen Union zur Verfügung gestellte Budget bis 2013 bereits ausgeschöpft ist, können Anträge, die ab dem 15. Oktober 2011 gestellt werden, nicht mehr entgegengenommen werden.
Die Förderung der Betriebe im Bereich der Absatzförderung und Kellertechnik ist damit nicht ausgeschlossen, sondern kann zeitversetzt wieder aufgegriffen werden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beabsichtigt, das Antragsverfahren hierzu ab Anfang 2013 wieder zu öffnen.
Die EU-Fördermaßnahme Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen kann wie bisher weiter beantragt werden. Anträge für dieses Förderverfahren können die Betriebe bis zum 31.12.2011 (Ausschlussfrist) bei den zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden stellen.
[Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg]
