Damit dürfen nur Weine aus den jeweiligen Anbauregionen entsprechend bezeichnet werden – davon gibt es in Bayern drei: Franken, das Bodenseeufer sowie ein kleines Anbaugebiet bei Regensburg. Ein bayerischer Qualitäts- oder Prädikatswein ist damit künftig an der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) „Franken“ bzw. „Württemberg“, für den Bereich bayerischer Bodensee zu erkennen, ein Landwein an der geschützten geographischen Angabe (g.g.A.).

So muss etwa der „Landwein Main“ aus dem Einzugsbereich des Mains, der „Regensburger Landwein“ aus der Regensburger Region und der „Bayerische Bodensee Landwein“ vom Bodensee kommen. Die herkunftsgeschützten Weine müssen zudem bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, ein Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung beispielsweise mindestens die Kriterien für den bisherigen Qualitätswein.

Neben den Weinen sind bereits 19 andere typisch bayerische Spezialitäten europaweit als „Geschützte geographische Angabe“ oder „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ eingetragen. Dazu zählen unter anderem „Schrobenhausener Spargel“, „Hopfen aus der Hallertau“, „Allgäuer Bergkäse“, „Bayerisches Bier“ und „Nürnberger Bratwürste“.

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(Die Links wurden am 28.01.2012 getestet.)