„Wer auf Verdacht hin Hygienesünder an den Internetpranger stellen will, müsste konsequenterweise das Gleiche auch für vermutliche Kunstfehler von Ärzten, schlecht beratende Juristen, vermeintliche Steuer- oder tatsächliche Verkehrssünder, ansteckende Kranke oder gar Risikogruppen fordern.“
Ab 1. September sind Lebensmittelüberwachungsbehörden dazu verpflichtet, alle Hygieneverstöße kontrollierter Betriebe, die mehr als 350 Euro Bußgeld erwarten lassen, im Internet zu veröffentlichen. Erstmalig soll der Verbraucherschutz über die Rechte der Gewerbetreibenden gestellt werden, so soll es künftig Informationen „auf Verdacht“ hin geben. „Ein Tabubruch“, so Ulrich N. Brandl, Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, „hier soll unter dem smarten Slogan „Verbesserter Verbraucherschutz: Mehr Transparenz bei Hygieneverstößen“ etwas der Bevölkerung verkauft werden, über deren Konsequenzen offensichtlich zu wenige nachgedacht haben.“
Brandl weiter: „Ohne wenn und aber stehen wir für die Einhaltung der Hygienevorschriften. Schwarze Schafe, die es wie in jeder anderen Branche auch im Gastgewerbe gibt, schädigen den Ruf der riesigen Mehrheit anständiger Gastronomen. Aber genau um diese schwarzen Schafe auszusortieren gibt es bereits ausgefeilte Kontroll- und Sanktionsmechanismen, die rechtsstaatlichen Prinzipien folgen.
Wenn Politiker nun eine solche öffentliche Pranger-Regelung beschließen, sollten wir dann nicht fairer Weise auch eine Auflistung der Politiker ins Internet stellen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie bei ihrer Promotion etwas geschummelt, nicht alle Spenden ordentlich deklariert und überhaupt wahrscheinlich nicht immer der Wahrheit verpflichtet sind. So als Wählerschutz? ...
[Wollen wir das wirklich?]
Nein, ich will das definitiv nicht - und ich denke, aus wohlüberlegten Gründen!
Noch einmal: Wer gegen Hygienevorschriften verstößt, gehört nach Recht und Gesetz bestraft. Doch genau hierfür haben wir die wohl weltweit höchsten Hygieneauflagen und mit die strengsten Gesetze. Auch ist mir in meiner beruflichen Laufbahn noch nicht ein einziger Lebensmittelkontrolleur begegnet, der eine etwas laxere Auffassung von Hygiene gehabt hätte. Im Gegenteil: Jemand, der es zu seiner beruflichen Profession gemacht hat, Hygiene zu überprüfen, steht als Person dafür ein, optimale Zustände in seinem Zuständigkeitsbereich durchzusetzen.
Genauso gibt es für Autofahrer das Kraftfahrt-Bundesamt, für Steuersünder die Steuerfahndung, für Kranke die Gesundheitsämter, für Politiker, Ärzte und Juristen entsprechende Kommissionen und Kammern sowie für Beamte interne Ermittlungsstellen. Ich habe Vertrauen in diese Organisationen und Behörden.
... Mein Appell lautet daher: Dieser Irrsinn muss gestoppt werden.“
Ulrich N. Brandl Präsident
Das komplette Statement finden Sie unter:
www.dehoga-bayern.de
