Der Verein Münchener Brauereien e.V. weist darauf hin, dass die Bezeichnung "Oktoberfestbier" eine geschützte Marke ist. Diese Marke darf ausschließlich von den Münchner Traditionsbrauereien Augustiner-Bräu Wagner KG, Hacker-Pschorr-Bräu GmbH, Spaten-Franziskaner GmbH, Löwenbräu AG, Paulaner Brauerei GmbH & Co. KG sowie Staatliches Hofbräuhaus in München genutzt werden. Das Bier der Marke "Oktoberfestbier" wird speziell eingebraut und muss ganz klar festgelegten Voraussetzungen entsprechen, um als " Oktoberfestbier" bezeichnet werden zu dürfen.
Der Verein Münchener Brauereien e.V., als Vertreter der Münchener Brauereien muss, um den Schutz der Marke "Oktoberfestbier" zu gewährleisten, in jedem einzelnen Missbrauchsfall juristisch vorgehen und eine Unterlassungserklärung verlangen, die mit einer Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall bewehrt ist.
Dies könnte zu unschönen Auseinandersetzungen sowie zu hohen Anwalts- und im Prozessfall auch Gerichtskosten führen. Gegen eine Bezeichnung "Festbier" hätte der Verein Münchener Brauereien nichts einzuwenden.
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Verein Münchener Brauereien warnt: Statt "Oktoberfestbier" besser "Festbier"
Nicht jedes Bier darf sich „Oktoberfestbier“ nennen. Vielmehr handelt es sich bei dieser Bezeichnung um eine geschützte Marke. Zuwiderhandeln kann zu heftigen Auseinandersetzungen führen – davor warnen der Verein Münchener Brauereien e.V. sowie der DEHOGA Bayern. Als Alternative bietet sich die Bezeichnung „Festbier“ an.
Von Brigitte Karch
