Demzufolge erhöht sich das Entgelt sich rückwirkend zum 1. April 2013 um 4,0 Prozent bis zum 31. Juli 2014; zugleich wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 45 Euro vereinbart, die im April 2013 auszuzahlen ist.
Bei den Auszubildenden einigten sich die Verhandlungspartner auf eine Erhöhung um 40 Euro für den Zeitraum vom 1. April 2013 bis 31. März 2014 sowie eine erneute Erhöhung um nochmals 40 Euro für den Zeitraum vom 1. April 2014 bis 28. Februar 2015. Im Gegenzug entfällt zum 1. Februar 2014 die Unterscheidung zwischen „unter“ und „über 18 Jahre“.
Somit umfasst der neue Entgelttarifvertrag eine Gesamtlaufzeit von 17 Monaten bei einer effektiven Gesamtbelastung von 2,8 Prozent.
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