Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt diese Änderung, zumal der Verband jahrelang diese Forderung gestellt hatte.
Dazu Volker Wrede, Fachabteilungsvorsitzender Musik & Szene: „Auch wir stehen für den Schutz der christlichen Feiertage, aber die Lebensgewohnheiten der Menschen haben sich nun einmal geändert“, und ergänzt: „Feierfreudige ließen sich von keinem Gesetz der Welt mehr vorschreiben, wann sie fröhlich sein dürfen und wann nicht. Die Frage war doch nur: Findet das ganze legal statt oder werden diese Menschen in einen illegalen Raum gedrängt bzw. müssen sie nachts in die Diskotheken der Nachbarländer ausweichen, übrigens Länder, in denen das christliche Kulturgut ebenso verankert ist wie in Bayern.“
„Nach sachlicher Beurteilung hätte zwar eine Öffnungsregelung bis 3.00 Uhr dem praktizierten Ausgehverhalten mehr Rechnung getragen, wir haben aber Verständnis dafür, dass in der Abwägung unterschiedlicher Interessen Kompromisse geschlossen werden müssen“, so DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl, der hinzufügt: „Wir sind CSU und FDP dankbar, dass sie ihr Versprechen gehalten und ihren im vergangenen Jahr gefundenen Kompromiss noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt haben.“
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www.dehoga-bayern.de
