Demzufolge sollen geschlossene Gesellschaften für die Gastronomie als Ausnahme sowie Vereinsheime, soweit sie öffentlich zugänglich sind, müssen jedoch rauchfrei sein – dies wird explizit im Gesetz verankert werden. Die AEDK-Vertreter sowie Schmid vereinbarten zudem, eine ausführliche Analysen des ersten Jahres im November 2008 zu ziehen. Gleichzeitig gestand Schmid den Wirten eine Revisionsklausel ein, die besagt, dass das Gesetz nach zwei Jahren nochmals auf den Prüfstand kommen wird.
Es war ein sehr sachliches und ausgeglichenes Gespräch, das wir gestern mit Herrn Schmid geführt haben. Wir betrachten die Ergebnisse des Austausches als ersten Teilerfolg in unserer Sache, werden uns aber weiterhin bayernweit für die Einraumgaststätten wie Dorfwirtschaften mit Stammtisch sowie für alle anderen Gastronomen stark machen", so Franz Bergmüller, Sprecher des Arbeitskreises zum Erhalt der Dorfwirtschaften und Kneipen.
Weitere Informationen: |<a href=http://www.rauchen-erlaubt.de target=_blank>www.rauchen-erlaubt.de</a>|
(Der Link wurde am 13.11.2007 getestet.)
