Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass es sich bei den Anrufern nicht um Mitarbeiter der Stadt Bielefeld handelt. Vom Ordnungsamt werden keinerlei Artikel zum Verkauf angeboten. Richtig ist jedoch, dass in Gaststätten ein Auszug aus dem Jugendschutzgesetz vorhanden sein muss und Feuerlöscher alle zwei Jahre von einer Fachkraft zu überprüfen sind.
Ein Auszug aus dem Jugendschutzgesetz kann zum Beispiel vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Ostwestfalen e. V. in Bielefeld, Herforder Straße 118, bezogen werden. Dieser Service ist bei Abholung des Auszuges für Mitglieder sogar kostenlos.
Weitere Informationen: <a href=http://www.bielefeld.de target=_blank>www.bielefeld.de</a>
(Der Link wurde am 09.01.2008 getestet.)
