Mit dem Gesundheitsschutzgesetz und generellem Rauchverbot ab 1. Januar 2008 in Bayern hat der Gesetzgeber die EU-Vorgaben umgesetzt.
Der BHG hat dazu in kompakter Form die wesentlichen Inhalte zusammengefasst und die meist gestellten Fragen beantwortet.
Die drei Plakatversionen dienen den Branchenmitgliedern zum Aushang in ihren Betrieben und zur Gästeinformation.
Die Plakate sind in gedrucktem A4 Format beim BHG, Hauptgeschäftsstelle, Telefon 089- 28760-0 erhältlich.
Die Plakate können jedoch auch als PDF-Datei von der BHG-Homepage abgerufen und wahlweise selbst ausgedruckt oder in jedem Copyshop vor Ort in gewünschter Größe gedruckt werden lassen.
Weitere Informationen: <a href=http://www.bhg-online.de target=_blank>www.bhg-online.de</a>
(Der Link wurde am 10.01.2008 getestet.)
