Für den Bayerischen Brauerbund geht es in diesem Verfahren vor allem um die gerichtliche Bestätigung der Eintragung und des Schutzes der Bezeichnung "Bayerisches Bier" als "geschützte geographische Angabe" (g.g.A.) auf EU-Ebene. Diese Eintragung ist wertlos, solange sie von Verletzern immer wieder in Frage gestellt werden kann. Es ist deshalb wichtig, dass hier endlich ein klärendes Wort gesprochen wird. Dies kann nur vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg kommen. Der Bayerische Brauerbund begrüßt deshalb die Vorlage des Bundesgerichtshofs an den EuGH.
Welche rechtlichen Wirkungen diese EU-weite Eintragung als g.g.A. im Verhältnis zu der 1995 eingetragenen Marke "BAVARIA Holland Beer" hat, richtet sich nach den maßgebenden Vorschriften des EU-Rechts. Die Vorlage aus Karlsruhe wird auch hier zu einer Klärung führen.
Michael Weiß, geschäftsführender Gesellschafter der Meckatzer Löwenbräu Benedikt Weiß KG, Heimenkirch (Allgäu), und Präsident des Bayerischen Brauerbundes ist der Auffassung, dass es diese Vorschriften einer holländischen Brauerei nicht gestatten, ihr Bier unter einer "BAVARIA"-Marke zu vermarkten: "Eine solche Marke kann zu einer Irreführung der Verbrauchers sowohl über die Herkunft als auch die Qualität des Bieres führen und sie beschädigt insbesondere den in fast 500 Jahren Reinheitsgebot aufgebauten guten Ruf des bayerischen Bieres. Im Europa des 21. Jahrhunderts darf ein solches Trittbrettfahren nicht mehr zulässig sein!"
Europäische Spezialitäten, zu denen auch "Nürnberger Rostbratwürste", "Südtiroler Speck" und "Parma-Schinken" gehören, genießen beim Verbraucher höchstes Ansehen und verdienen einen starken Schutz.
