Im Rahmen der mehrstündigen Anhörung aller Prozessbeteiligten und Sachverständigen, bei der die Richter sehr viele kritische Fragen stellten, zeigte sich das Gericht insbesondere gegenüber missionarisch anmutenden Stellungnahmen zum totalen Rauchverbot "irritiert".
Frau Netzle-Piechotka, die selbst eine Verfassungsklage gegen das Nichtraucherschutzgesetz ("Es stellt praktisch ein Berufsbeendigungsgesetz dar") eingereicht hatte, bilanzierte zuversichtlich: "Das Bundesverfassungsgericht wird dem Gesetzgeber den richtigen Rahmen vorgeben und klare Differenzierungskriterien dafür benennen, welche Lokalitäten man wie behandeln muss." Alles in allem dürfte es dem Gericht – angesichts dieser so unendlich kontrovers diskutierten Dauerthematik – nicht eben leicht fallen, eine salomonische Entscheidung zu treffen. Diese wird Ende Juli 2008 erwartet.
Die stellvertretende BHG-Kreisvorsitzende schloss ihr Referat jedoch nicht ohne kritische Anmerkung an den BHG-Präsidenten Siegfried Gallus. Hier hätte sie sich ein diplomatischeres Vorgehen "mit einer entsprechenden vorherigen Mitgliederbefragung oder einem Round Table mit Kreisvorsitzenden und Festzeltbetreibern" gewünscht und keinen Alleingang "dann wären weniger Scherben zerschlagen worden!"
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