Zur Erläuterung heißt es in einem Statement des Bayerisches Brauerbund: „95 % aller Verkehrsunfälle, bei denen Alkohol im Spiel ist, passieren jenseits der 0,5 Promillegrenze. Dreiviertel ereignen sich sogar oberhalb von 1,1 Promille.

Den Menschen unter diesen Umständen ein spürbares Mehr an Verkehrssicherheit vorzugaukeln, wenn man die Promillegrenze noch weiter senkt, ist purer Populismus.

Diejenigen, die schon heute geltende Grenzwerte erheblich überschreiten, werden sich auch durch eine niedrigere Promillegrenze kaum von ihrem unverantwortlichen Tun abbringen lassen. Diese aber stellen ein weitaus größeres Verkehrssicherheitsrisiko dar, als der vergleichsweise kleine Teil derjenigen, die im Promillebereich zwischen 0,3 und 0,5 ‰ in einen Verkehrsunfall verwickelt sind.

Das Unfallrisiko durch Raser und riskante Überholmanöver ist statistisch erwiesen um ein vielfaches höher als dasjenige durch Verkehrsteilnehmer mit einer Blutalkoholkonzentration unterhalb der geltenden Promillegrenze. Würde man vergleichbare Maßstäbe an ein „Mehr an Verkehrssicherheit“ auch hier anlegen, man müsste die geltende Höchstgeschwindigkeit durchgängig senken und das Überholen auf einspurigen Straßen generell verbieten – Maßnahmen, die jedermann zu Recht als unsinnig zurückweisen würde.

Mit Blick auf das seit Monaten diskutierte Nationale Aktionsprogramm zur Alkoholprävention, für das ebenfalls die Drogenbeauftragte der Bundesregierung verantwortlich zeichnet, muss festgehalten werden, dass die bessere Präventionspolitik nicht derjenige macht, der im Wochenabstand mit neuen Verboten daherkommt, sondern derjenige, der den Alkoholmissbrauch bei seinen wirklichen Ursachen bekämpft und sich um den konsequenten Vollzug bestehender Gesetze kümmert.

Dies gilt auch mit Blick auf Fragen der Verkehrssicherheit und der Promillegrenze."

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