Mit diesem Merkblatt soll der Hoteliers mehr Rechtsklarheit bei Internetzugängen für Gäste in Hotels erhalten. Dies teilt der Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband e.V. mit.

In Zeiten moderner Kommunikation gehört es schon zum Standard, dass dem Gast im Hotel ein drahtloser oder drahtgebundener Zugang zum Internet angeboten wird. Was für den Hotelier Service und für den Gast ein wichtiges Kriterium bei der Hotelwahl ist, birgt jedoch Haftungsrisiken in sich. Illegale Downloads können Urheberrechtsverletzungen und empfindliche Geldbußen nach sich ziehen. Kinderpornographie oder Volksverhetzung sind Straftaten, die zunehmend in der Anonymität des Internets verübt werden. Hat der Hotelier seinen Internetzugang nicht ausreichend gesichert, könnte er für diese Vergehen seiner Gäste oder Dritter haftbar gemacht werden. Experten raten deshalb bei der Planung und Aufbau von W-LAN-Hotspots im Hotel, Sicherheitsüberlegungen eine Schlüsselrolle zukommen zu lassen.
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