„Endlich wird die Realität auch von der Politik wahrgenommen“ zeigt sich Manfred Lamm, Vorsitzender der Fachabteilung Musik und Szene des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (BHG), erfreut über den Vorstoß der FDP-Fraktion, das strenge Bayerische Feiertagsgesetz zu lockern. So habe das derzeit geltende Gesetz insbesondere zu einem ständig wachsenden Party- und Diskothekentourismus in andere Bundesländer und das benachbarte Ausland geführt.
Lamm ist jedoch enttäuscht von der Reaktion von Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der am geltenden Gesetz unverändert festhalten will. „Wir wollen weder Feiertage abschaffen, noch wollen wir religiöse Gefühle verletzen. Das widerspricht nicht der Forderung, dass in der Nacht vor dem Feiertag bis 5.00 Uhr getanzt werden darf.“
Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sind an den stillen Tagen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Ralf Schell, Hauptgeschäftsführer des BHG, kritisiert: „Politische Kundgebungen wie am Aschermittwoch mit Musik, das öffentlich-rechtliche Fernsehprogramm mit Action- und Horrorfilmen oder auch große Sportveranstaltungen sind erlaubt – aber getanzt werden darf nicht!“
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