„Das lässt hoffen, dass unsere kleineren und mittleren Brennereien endlich die dringend notwendige Rechtssicherheit bekommen“, sagte Brunner in München. Der Minister hatte sich schon frühzeitig in Brüssel für eine Verlängerung stark gemacht. Denn andernfalls müssten die Brennereien zum 30. September 2010 ihren Betrieb einstellen. Nach den Worten Brunners komme es nun darauf an, den Vorschlag der Kommission möglichst schnell in europäi-sches und deutsches Recht umzusetzen.

Nach dem Branntweinmonopol kann die Erzeugung und Vermarktung von Alkohol aus agrarischen Rohstoffen gefördert werden. In Bayern gibt es rund 170 kleinere und mittlere Kartoffel- und Getreidebrennereien sowie annähernd 3 000 Klein- und Obstbrennereien, vor allem in Franken, Oberbayern, Schwaben und der Oberpfalz. Sie produzieren insgesamt jährlich rund 180 000 Hektoliter Alkohol. Der etwa 86-prozentige Rohalkohol wird von der Bundesmonopolverwaltung übernommen, gereinigt und zur Vermarktung als Neutralalkohol aufbereitet. Dieser wird im Kosmetik-, Arznei-, Spirituosen- und Lebensmittelbereich verwendet.

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www.stmelf.bayern.de