Erst am 6. Juni 2011 hatten der DEHOGA und IHA in der Meldung „Hotellerie kämpft weiter gegen Matratzen-Maut“ moniert, dass „das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz überraschenderweise die in Bingen und Trier erhobene 'Kultur- und Tourismusförderabgabe' für rechtmäßig erklärt habe.

DEHOGA und IHA hingegen vertreten die Auffassung, dass „Bettensteuern unverhältnismäßig, ungerecht, bürokratisch und verfassungswidrig“ seien.

Mit welchen Konsequenzen nach erneuter Bettensteuere-Bestätigung eines Gerichts nun bundesweit zu rechnen ist, bleibt abzuwarten.

Weitere Informationen:
www.hotelundtechnik.de/pl/1/1/434/koeln-bettensteuer-ist-rechtens.html
www.dehoga-bundesverband.de