Was war geschehen? Der Mann hatte im Juli vergangenen Jahres in seiner Trinkhalle im Stadtteil Friedrichstadt einem 14-jährigen Jungen eine Flasche Wodka verkauft. Dieser hatte die Flasche noch am gleichen Abend fast völlig geleert und eine Alkoholvergiftung erlitten. Er musste darauf zur Behandlung ins Krankenhaus. Seine Mutter hatte den Kioskbesitzer daraufhin angezeigt.
Das Ordnungsamt verhängte zunächst nach dem städtischen Jugendschutzbußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 2.000 Euro zuzüglich Gebühren. Damit zeigte sich der Kioskbetreiber nicht einverstanden und legte über seinen Rechtsanwalt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Im anschließenden Gerichtsverfahren wertete das Amtsgericht Düsseldorf diese Aussage als Schutzbehauptung, berücksichtigte aber die finanziellen Verhältnisse des Trinkhallenbetreibers. So wurde dieser wegen der fahrlässigen Abgabe eines branntweinhaltigen Getränks an einen Jugendlichen vom Amtsgericht zu einer Geldbuße von 800 Euro verurteilt.
(Pressedienst Landeshauptstadt Düsseldorf/pau)
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