Damit darf künftig nur Spargel aus dem so genannten Sandgürtel im Landkreis Kelheim so bezeichnet werden – dem rund 300 Hektar großen Anbaugebiet zwischen Siegenburg, Neustadt an der Donau, Abensberg und Langquaid.
Abensberger Spargel ist bereits die 24. bayerische Spezialität, die europaweit als „geschützte geographische Angabe“ eingetragen ist. Dazu zählen unter anderem der „Allgäuer Bergkäse“, der „Hallertauer Hopfen“,
„Bayerisches Bier“, „Nürnberger Bratwürste“ oder – seit kurzem – der „Spalter Hopfen“ und der „Fränkische Karpfen“.
[Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten]
Weitere Informationen:
www.stmelf.bayern.deLandwirtschaft
