Wie vom bayerischen Landwirtschaftsminister in München zu erfahren war, hat die EU-Kommission den Spargel aus Franken nach einem achtjährigen Anerkennungsverfahren als 26. bayerische Spezialität in das europäische Herkunftsregister aufgenommen.
Künftig darf nur noch Spargel aus den insgesamt 670 Hektar großen Anbaugebieten in den drei fränkischen Regierungsbezirken unter der Bezeichnung „Fränkischer Spargel“ vermarktet werden.
In Franken liegen rund 41 Prozent der gesamten bayerischen Spargelanbauflächen. Nach dem Schrobenhausener und dem Abensberger Spargel ist der Fränkische bereits die dritte bayerische Spargelerzeugerregion, die als Herkunftsangabe europaweit unter Schutz gestellt wurde.
Zu den nunmehr 26 geschützten Spezialitäten aus Bayern zählen neben dem Spargel auch die vielfach weltweit bekannten Schmankerl aus Bayern wie „Allgäuer Bergkäse“, „Bayerisches Bier“, „Spalter Hopfen“ und „Fränkischer Karpfen“.
Weitere Informationen :
www.spezialitaetenland-bayern.de
