Damit dürfen künftig nur noch Kartoffeln, die in den drei fränkischen Regierungsbezirken erzeugt wurden, so bezeichnet werden. Auch die Pflanzkartoffeln müssen aus diesem Gebiet stammen, teilte das Bayerische Landwirtschaftsministerium in München mit.

Seit über hundert Jahren ist das Bamberger Hörnla mit seiner markanten Hörnchenform und gelben Farbe sowie seinem nussigen Geschmack in Franken präsent und beliebt. Historischen Quellen zufolge fanden Vorläufer dieser Kartoffelsorte schon im 18. Jahrhundert den Weg aus den Ziergärten der Bamberger Fürstbischöfe in die Felder der Bamberger Gärtnermeister.

Bereits 26 andere typisch bayerische Spezialitäten sind europaweit als geschützte Herkunftsangabe eingetragen. Dazu zählen unter anderem der „Allgäuer Emmentaler“, der „Allgäuer Bergkäse“, „Bayerisches Bier“, Schrobenhausener Spargel oder auch „Nürnberger Bratwürste“.

Für weitere 14 Spezialitäten läuft das Antragsverfahren. Sie alle weisen eine lange Tradition auf und sind eng mit der jeweiligen Region verbunden.
[Quelle: Text und Foto: StMELF}

Weitere Informationen:
www.spezialitaetenland-bayern.de