Ausführlicher kommentiert die Bayerische Staatskanzlei diese Entscheidung mit: "Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in Gaststätten bringt Klarheit für den gesetzlichen Nichtraucherschutz. Es bezieht sich zwar konkret auf die Situation in Baden-Württemberg und Berlin und hat die mit den Verfassungsbeschwerden angegriffenen Regelungen für verfassungswidrig erklärt.

Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht aber entschieden, dass Rauchverbotsgesetze, die strikten Gesundheitsschutz vorsehen und keine Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten zulassen, mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Dies ist beim Bayerischen Gesundheitsschutzgesetz der Fall. Für Bayern ergibt sich damit aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kein gesetzlicher Handlungsbedarf. Die bayerische Regelung entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts."

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