"Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in Gaststätten ist noch keine endgültige Klarheit für den gesetzlichen Nichtraucherschutz in Bayern.
Die Verfassungsbeschwerden von Berlin und Baden – Württemberg wurden bestätigt und für verfassungswidrig erklärt.
Da das Nichtraucherschutzgesetz von Bayern Ausnahmeregelungen in der Gesetzgebung beinhaltet, wie z.B. die der geschlossenen Veranstaltung, ist es meiner Meinung nach ebenfalls verfassungswidrig.
Dies bedeutet, dass die Landesregierung im Moment zwar noch keinen Handlungsbedarf für eine entsprechende Änderung des Gesetzes vorsieht, sich dies aber ändern kann, wenn mit dem Beschluss meiner Verfassungsbeschwerde eine positive Entscheidung fällt.
Die Bayerische Regelung entspricht nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Durch geschlossene Gesellschaften, Rauchen in Festzelten (2008) und Raucherclubs werden Ausnahmeregelungen, die zur Ungleichbehandlung führen, geschaffen.
Der Beschluss meiner Verfassungsbeschwerde wird Ende September 2008 erwartet - bis dahin sieht die Landesgerierung natürlich noch keinen Handlungsbedarf."
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www.asamschloessl.de
