Demnach gilt in öffentlichen Einrichtungen (Behörden und Gerichte), Einrichtungen im Gesundheits-, Bildungs-, Erziehungs- und Sportbereich sowie in Freizeiteinrichtungen und im öffentlichen Personennahverkehr ein gesetzliches Rauchverbot.
Für Gaststätten wurde ein komplettes Rauchverbot unabhängig von der Größe, der Anzahl der Räume und der Betriebsart als Zielmarke definiert. Denkbar seien Ausnahmen für komplett abgetrennte Räume, die entsprechend deklariert sind bzw. für Räume, die durch technische Lösungen einen gleichwertigen Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens erreichen. Über die Ausgestaltung im Einzelnen, insbesondere über die Regelung von Ausnahmen wie beispielsweise für Fest-, Bier- und Weinzelte entscheidet jedes Land selbst.
Niedersachsen wird auf der Basis dieser Verständigung einen Bericht erstellen, der als Grundlage für die weiteren Gespräche beim Treffen der Gesundheitsminister der Länder am 23. Februar dient. Bereits im März werden sich die Ministerpräsidenten mit dem Bericht befassen.
Im Blickpunkt
Schnappauf: Einheitliche Länder-Eckpunkte wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes
Auf der Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Nichtraucherschutz am 5. Februar 2007 haben sich die Länder-Gesundheitsexperten auf gesetzliche Rauchverbote verständigt. Dies erklärte Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf.
Von Brigitte Karch
