Am 18. September 2008 hat vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg die mündliche Verhandlung in einem aus Italien vorgelegten Verfahren des Bayerischen Brauerbundes gegen die Bavaria Brauerei N.V. Brauerei, Lieshout, Holland, um den Schutz der Bezeichnung "Bayerisches Bier" stattgefunden.
In dieser mündlichen Verhandlung haben sich alle Verfahrensbeteiligten, der Bayerische Brauerbund e.V., die Bavaria N.V. Brauerei, Lieshout, Holland, die Mitgliedstaaten Deutschland, Griechenland, Italien, das Königreich der Niederlande and die Tschechische Republik sowie der Rat der Europäischen Union und die Europäisehe Kommission geäußert.
Mit Ausnahme der Bavaria Brauerei N.V., Lieshout, Holland, sowie des Königreichs der Niederlande haben alle Beteiligten in ihren Plädoyers die Position des Bayerischen Brauerbundes unterstützt.
In diesem, Verfahren wird der Generalstaatsanwalt beim Europäischen Gerichtshof am 18.12.2008 die Schlussanträge zur Entscheidung des Verfahrens stellen. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann dann nach weiteren 6 Monaten gerechnet werden.
Weitere Informationen:
www.bayerisches-bier.de
