Damit ist sichergestellt, dass in diesen Kantinen mindestens ein Menü angeboten wird, das ernährungsphysiologisch ausgewogen ist. Jeder Berufstätige im Bereich der öffentlichen Verwaltung des Bundes erhält damit die Möglichkeit, sich bewusst für eine gesunde Ernährung entscheiden zu können. Zur Umsetzung dieses Beschlusses war eine Änderung der Kantinenrichtlinie erforderlich.

„Über gesunde Ernährung darf nicht nur geredet, sie muss auch gelebt werden. Die Öffentliche Hand mit ihrer Vorbildfunktion trägt eine besondere Verantwortung, wenn es um ausgewogene Ernährung geht“, so Bundesernährungsministerin Ilse Aigner. Sie begrüßte die Neuerung als „vorbildlich“ und erwartet sich davon auch „ein Signal an alle Betreiber von Kantinen und Betriebsrestaurants“: „Ich wünsche mir, dass weitere Einrichtungen vor allem in der freien Wirtschaft unserem Beispiel folgen. Gesunde Ernährung und Bewegung sind wichtige Säulen für das betriebliche Gesundheitsmanagement“, so Ministerin Aigner weiter.
(BMELV)

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