Der USP: An dem zum Patent angemeldeten ENJOY & GO – Getränkebecher-Deckel können zwei weitere Becher oder Fast-Food-Verpackungen mit Speisen eingehängt werden, so dass sich Getränk und Speisen problemlos in einer Hand halten lassen. Neben dem üblichen Trinken mit Strohhalm isst man komfortabel mit einem Göffel (Kombination aus Gabel und Löffel) auch während des Laufens.

Der Getränkebecher lässt sich auch problemlos in die Becherhalter von Autos oder in die vergleichbaren Vorrichtungen in Kinos hineinstellen. An dem Getränkebecher hängen dann die weiteren Verpackungen z.B. mit Chips und Tomatensoße und man kann auch im Kino oder während des Autofahrens bequem essen und trinken.

Weitere Vorteile der ENJOY & Go – Lösung – so weiß das Unternehmen: „Unsere Weltneuheit ist extrem preisgünstig, erzeugt nahezu keinen zusätzlichen Müll und gewährleistet für den Gastronomen ein stark expandierendes ToGo-Geschäft bei einem Mehrwertsteuersatz von 7% anstatt 19%!“

Weitere Informationen:
www.heinemack.com