Die jetzt bekannt gewordenen „Eckwerte“ aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) zur Neuregelung der Erbschaftsteuer führen – anders als noch im Koalitionsvertrag zugesagt – zu einer zusätzlichen Steuerbelastung bei der Übertragung von „großen“ Familienunternehmen.
Zuerst auf Facebook veröffentlicht. Zum Originalbeitrag ↗



