BHG: Finger weg von Sperrzeitregelung

Demzufolge ist lediglich eine Putzstunde zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr verpflichtend.

„Das Gesetz hat sich bewährt“, so BHG-Präsident Ulrich N. Brandl, „es trägt dem veränderten Ausgehverhalten Rechnung und ist ein gelungenes Beispiel für Entbürokratisierung seitens der Staatsregierung.“

Auslöser der Diskussion waren Alkoholexzesse Einzelner, die ihren Ursprung jedoch oftmals nicht in der konzessionierten Gastronomie hatten. „Die ganze Bevölkerung wegen einiger weniger Ruhestörer zu bestrafen ist nicht gerechtfertigt“, mahnt Monika Poschenrieder, Vorsitzende des Fachbereichs Gastronomie, und erläutert: „Darüber hinaus gewährleistet auch die aktuelle Sperrzeiten-Regelung, dass dem berechtigten Ruhebedürfnis der Anwohner Rechnung getragen werden kann. Denn in begründeten Fällen können die Kommunen ohne weiteres eine individuelle Verlängerung der Sperrzeit verhängen.“

Weitere Informationen: www.dehoga-bayern.de

Ein Beitrag aus seiner Zeit.

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