Vorangegangen war eine Sitzung des Bund-Länder-Ausschusses "Gewerberecht" vom 23/24.05.2007, auf der die Länder auf Anstoß Baden-Württembergs einstimmig folgenden Beschluss gefasst hatten:

"Die Annoncierung von "Koma-" oder "Flatrate"-Parties ist bereits ein Indiz dafür, dass in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene verabreicht werden sollen. Solche Veranstaltungen können daher bereits im Vorfeld verboten werden. Die Durchführung von "Koma"- oder "Flatrate"-Parties kann nach §§ 15 Abs. 2 i. V. m. 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis führen. "Koma"- oder "Flatrate"-Parties und ähnliche Veranstaltungen, die nach den erkennbaren Rahmenbedingungen auf einen Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG hinauslaufen, sind unzulässig."

Wie der Wirtschaftsminister Ernst Pfister betonte, wird außerdem um Bericht über die praktischen Erfahrungen bei der Unterbindung von Flatrate-Parties bis zum 01.10.2007 gebeten. Sollte sich dann wider Erwarten erweisen, dass der Erlass nicht ausreicht, wird geprüft, wie diesen Veranstaltungen gesetzgeberisch noch wirksamer entgegentreten werden kann.

Weitere Informationen: |www.baden-wuerttemberg.de|

(Der Link wurde am 14.06.2007 getestet.)

Ein Beitrag aus seiner Zeit.

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