"Die Pressemeldung des Wirtschaftsministeriums und des Ministerpräsidenten stellen einen falschen Sachverhalt dar. In der Verbändeanhörung am 18.4.08, die bis dato nicht protokolliert ist, wurde KEINE Streichung der umstrittenen Formulierung angekündigt. Es gibt auch BIS HEUTE keinen neuen Gesetzentwurf, so dass die Ministerialverwaltung Ihre ´Chef´ am 25. und 26.6. FALSCHE Pressemeldungen haben herausgeben lassen. Herr Dr. Ebbertz (Bayer. Brauerbund) und ich haben am 28.6. bei beiden schriftlich protestiert, weil in den Pressemitteilungen der Anschein erweckt wurde, ich/wir hätten aus einem alten Gesetzentwurf zitiert. Es gab und gibt - auch laut Auskunft der ministerialen Pressestelle vom 25.6.08 (!) - nur den alten Entwurf!

Erst in einem (vom StMWIVT sehr eilig anberaumten) Gespräch mit BHG (neben meiner Wenigkeit unsere Frau Eiden und Herr Hauptgeschäftsführer Schell) und den Brauern am 1.7.08 im Wirtschaftsministerium hat man als Reaktion auf meine Kritik zugesagt, den Passus ´Vorschubleisten übermäßigen Alkoholkonsums´ zu streichen. Das wurde der BHG-Hauptgeschäftsführung am 7.7.08 nunmehr schriftlich bestätigt.

Der Ministerpräsident hat unser Schreiben am 9.7.08 mittlerweile wie folgt beantwortet (Auszug):

´Ich bedaure sehr, dass die Pressemeldungen des Wirtschaftsministeriums und der Staatskanzlei bei Ihnen den Eindruck erweckt haben, StMin Emilia Müller und ich würden Ihnen vorwerfen, die Staatsregierung auf der Grundlage überholter Entwürfe wider besseres Wissen anzugreifen. Unser gemeinsames Anliegen war vielmehr, schnell die falschen Vorstellungen über die Novellierung des Gaststättenrechts aus der Welt zu schaffen und klarzustellen, dass die von Ihnen kritisierte Passage zum übermäßigen Alkoholkonsum mittlerweile nicht mehr zur Diskussion steht.´

Die leidvollen politischen Erfahrungen mit dem Rauchverbot haben also ihre (schnelle) Wirkung gezeitigt.“

Mit gastfreundlichen Grüßen Ihr Dipl.-Kfm. Conrad Mayer Geschäftsführender Gesellschafter Conrad Mayer Hotel und Gastronomie GmbH

Vorsitzender der Kreisstelle München Vorsitzender Marketingausschuss Stv. Bezirksvorsitzender Oberbayern des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V.

CONRAD-HOTEL de Ville MÜNCHEN Münchnerisch. Mediterran. Mittendrin. Schillerstraße 10, 80336 München Tel. 089/54 55 6-677, Fax 089/54 55 6-666 Mobil 0172/8914495 Registergericht München HRB 87582 cm@conrad-hotel.de www.conrad-hotel.de

Ein Beitrag aus seiner Zeit.

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