Honig, der Pollen des Maises MON 810 enthält, ist ein "genetisch verändertes Lebensmittel" im Sinne des europäischen Gentechnikrechts und benötigt eine entsprechende Zulassung. Damit stellt das höchste europäische Gericht klar: selbst geringste Spuren von genetisch verändertem Material in einem Lebensmittel erfordern eine Sicherheitsprüfung und eine gentechnikrechtliche Zulassung. Ohne eine solche Zulassung ist das Inverkehrbringen des Lebensmittels verboten.

Weitere Informationen: www.bienen-gentechnik.de

(Der Link wurde am 07.09.2011 getestet.)

Ein Beitrag aus seiner Zeit.

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