Der DEHOGA Bayern empfiehlt stattdessen eine Kennzeichnungspflicht für alle gastronomischen Einrichtungen als Raucher- oder Nichtraucherbetrieb. Diese Verpflichtung in Zusammenhang mit dem geltenden Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden würde dem Gesundheitsschutz Rechnung tragen.
Zugleich würde die Chancengleichheit zwischen allen Betrieben gewahrt, denn jeder Unternehmer könnte selbst entscheiden, wie er sich positionieren will. Darüber hinaus wüssten die Gäste durch die deutliche Kennzeichnung von Raucherbetrieben bereits von außen, was sie erwartet.
Der war immer für eine freiwillige Lösung, nur für den Fall eines Gesetzes hat er eine Regelung befürwortet, die Wettbewerbsverzerrungen vermeidet. Der nunmehr vom ins Spiel gebrachte Lösungsvorschlag berücksichtigt hierbei die Interessen aller gastgewerblichen Betriebe in Bayern und würde Ausnahmen jeglicher Art unnötig machen.
Quelle: DEHOGA Bayern
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