"Uns sind derzeit etliche Fälle bekannt, in denen Kaffeetrinker Kaffee aus dem Ausland zu günstigen Preisen ersteigert und Monate nach der Kaffeelieferung ein Schreiben der Zollbehörden wegen Steuerhinterziehung erhalten haben", erklärt Geschäftsführer des Deutschen Kaffeeverbandes Holger Preibisch. Der Zoll wende derzeit sehr konsequent das Kaffeesteuergesetz an.
In Europa wird die Kaffeesteuer nur in Deutschland, Belgien und Dänemark erhoben. In der Bundesrepublik beträgt der Kaffeesteuersatz für ein Kilogramm Röstkaffee 2,19 Euro und für ein Kilogramm löslichen Kaffee 4,78 Euro. Insgesamt entsteht dadurch jährlich ein Steueraufkommen von rund 1 Mrd.Euro.
"Steuerfrei ist der Kauf für den Privatverbrauch aus dem Ausland über das Internet eigentlich nur für den, der von einer Privatperson kauft und seine Bestellung anschließend selbst im Ausland abholt", erläutert Preibisch. Wer hingegen Kaffee von einem Händler mit Sitz in Deutschland oder in einem Geschäft in Deutschland erwirbt, geht kein Risiko ein.
Weitere Informationen: |www.zoll.de| |www.kaffeeverband.de|
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