Sie dürfen dann zum Süßen diverser Lebensmittel eingesetzt werden, etwa für alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Speiseeis, Milchprodukte und Konfitüren. Vorausgesetzt, die gesetzlich festgelegten Höchstmengen werden eingehalten.

Das Problem, das die EFSA nach wie vor sieht: Konsumieren Erwachsene, insbesondere aber Kinder große Mengen des süßenden Stoffes, kann dieser Wert leicht überschritten werden. Etwa bei Erfrischungsgetränken gilt das als gar nicht so unwahrscheinlich. Deshalb enthält die Zulassung Höchstmengen, die strikt eingehalten werden müssen.

Die Europäische Kommission geht in den am 14.11.2011 beschlossenen beiden Zusatzstoffverordnungen sogar noch weiter. Sie kündigte an, dass sie von Herstellern und Verwendern der Steviolglycoside Angaben über die tatsächliche Verwendung des Süßstoffes einfordern und diese den Mitgliedstaaten zugänglich machen wird. [Quelle: aid, Dr. Christina Rempe]

Weitere Informationen: www.brikada.de www.aid.de

Ein Beitrag aus seiner Zeit.

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